Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BrudiLabs Drohnenservice
Inhaber: Andreas Heilig
Karl-Jäck-Str. 18, 78187 Geisingen
E-Mail: andreas@brudilabs.com
Telefon: +49 7704 4079820
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen BrudiLabs Drohnenservice (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung bzw. das zugrunde liegende Angebot.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Gegenstand der Leistung ist die Erbringung von Drohnendienstleistungen, insbesondere die luftgestützte Datenerfassung (z. B. Bild-, Thermografie-, Multispektral- und 360°-Daten), deren Aufbereitung sowie die Lieferung der vereinbarten Datenprodukte. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der geltenden luftrechtlichen Vorschriften (insbesondere EU-Drohnenverordnung).
(3) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Datenerfassung und -lieferung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder analytischen Erfolg, der sich aus den Daten ergeben soll.
§ 4 Witterungs- und Genehmigungsvorbehalt
(1) Die Durchführung von Drohnenflügen ist von geeigneten Witterungs- und Sichtbedingungen sowie von der Erteilung etwaig erforderlicher behördlicher Freigaben und Genehmigungen abhängig (z. B. Flugverkehrskontrollfreigaben der DFS, Genehmigungen der zuständigen Luftfahrt- oder Naturschutzbehörde).
(2) Sind diese Voraussetzungen am vorgesehenen Termin nicht gegeben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verschieben. Ein hierdurch bedingter Leistungsaufschub begründet keinen Verzug und keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
(3) Werden Genehmigungen durch die zuständige Behörde ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder nur unter erschwerenden Auflagen erteilt, ist der Auftragnehmer von der betroffenen Leistungspflicht befreit. Bereits angefallene Aufwendungen sind zu vergüten.
(4) Verzögerungen oder die Vergeblichkeit von Einsätzen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Zugänglichkeit, unzutreffende Angaben), berechtigen den Auftragnehmer zur Berechnung der hierdurch entstandenen Mehraufwände, insbesondere vergeblicher Anfahrten und Wartezeiten, nach dem vereinbarten Stundensatz.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zum Einsatzgebiet und sorgt – soweit erforderlich – für die Zustimmung von Grundstückseigentümern und sonstigen Berechtigten sowie für die Information betroffener Dritter.
(3) Der Auftraggeber weist auf besondere Gefahren, Hindernisse und Sperrzonen im Einsatzgebiet hin. Er ist dafür verantwortlich, dass durch die beauftragte Datenerfassung keine Rechte Dritter verletzt werden, soweit dies nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fällt.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; etwaige Mehraufwände trägt der Auftraggeber.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund von Witterung, fehlenden Freigaben, höherer Gewalt oder einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 286, 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Nutzungsrechte und Daten
(1) An den erstellten Daten, Aufnahmen und ausgewerteten Datenprodukten verbleiben sämtliche Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung beim Auftragnehmer.
(2) Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die gelieferten Datenprodukte für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine darüber hinausgehende oder ausschließliche Rechteeinräumung bedarf der gesonderten Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erfassten Daten in anonymisierter bzw. nicht personenbeziehbarer und nicht auf den Auftraggeber rückführbarer Form für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere zur Weiterentwicklung seiner Verfahren und Modelle. Dem kann der Auftraggeber aus berechtigten Gründen widersprechen oder eine abweichende Vereinbarung treffen.
(4) Die Nennung des Auftraggebers sowie die Verwendung exemplarischer, nicht vertraulicher Ergebnisse als Referenz bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO. Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(2) Werden im Rahmen der Datenerfassung personenbezogene Daten erhoben, ist der Auftraggeber für das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich.
(3) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut – Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Anwendungsbereich zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gegenüber Dritten und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Mängel und Abnahme
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuvornahme, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist (z. B. erneute Datenerfassung). Eine erneute Datenerfassung steht unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungs- und Genehmigungsbedingungen gemäß § 4.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Kommunikationsstörungen), befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 13 Stornierung
(1) Storniert der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Auftrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin angefallenen Aufwendungen sowie eine angemessene Ausfallpauschale zu berechnen.
(2) Bei saison- oder fristgebundenen Leistungen mit eng begrenztem Durchführungszeitraum kann eine vom Zeitpunkt der Stornierung abhängige Stornostaffel vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweilige Auftragsbestätigung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.